Verein Pro Lindenberg

Der Verein Pro Lindenberg hat sich den Schutz und die Weiterentwicklung des heutigen bestehenden Naherholungsgebiets auf die Fahnen geschrieben. 

Es geht darum dieses einmalige - an Nebeltagen für Hunderte von Menschen wichtigstes Naherholungsgebiet des Mittellands - in seiner Form zu bewahren.

Der Lindenberg, übrigens der Name stammt nicht von der Linde sondern von den grossen Wasservorkommen auf dem ganzen Bergrücken, ist ein seltenes und schützenswertes Naturgebiet. Dies gilt es zu schützen, zu pflegen und den Menschen näher zu bringen.

Die vielfältige Fauna und Flora sind auf diesem durchgängigen Bergrücken, mit Wald vom Horben bis ans Ende in Fahrwangen im Mittelland besonders wertvoll. 

Bereits 230 Mitglieder unterstützen uns mit Arbeit und Geld in unserem Kampf für den Schutz des Lindenbergs. Es kommen laufend weitere dazu ....... 

 

Unser Verein will den Lindenbergrücken in seiner jetzigen Form beschützen.

  • Die Menschen die hier wohnen
  • Die Landschaft
  • Die Fauna und Flora
  • Das Lindenberg Grundwasservorkommen
  • Die in diesem Gebiet wohnende Bevölkerung unterstützen und informieren
  • Institutionen, Firmen aber auch Einzelpersonen eine Publikationsplattform bieten
  • Events und Anlässe entweder aktiv mitunterstützen oder selber organisieren
  • Wenn nötig in politische Prozesse eingreifen, und somit diese Region vertreten
  • Mediativ bei Streitereien ausgleichend zur Verfügung stehen


Wir brauchen Ihre Unterstützung
- Helfen Sie uns den Lindenberg zu schützen -
Erhalten Sie dieses einmalige und höchste Naherholungsgebiet des Mittellands.

Werden Sie Mitglied unseres Vereins und helfen Sie mit.

 


Windzone Nr. 1 Lindenberg aus dem Richtplan streichen

Der Verein Pro Lindenberg hat sich mit der aktuellen Situation des Windzonengebiets Nr. 1 auf dem Lindenberg auseinandergesetzt und kommt aufgrund der Tatsache, dass bereits heute lediglich noch 5 Prozent des geplanten Perimeters gemäss nebenstehender Grafik überhaupt im Planungsbereich genutzt werden können, zu folgendem

Antrag zur Vernehmlassung des Kantons Luzern:

Das Windenergiegebiet Nr. 1 Lindenberg ist vor allem infolge des bestehenden Hochmoores, der bedeutenden Quell- und Grundwasservorkommen und weiteren Argumenten, der grossen Rotmilan Population sowie der ungeeigneten und viel zu nahe am Wohngebiet liegenden Stellflächen aus dem Richtplankataster zu streichen.

Unterstützen Sie uns und folgen Sie uns auf der Kampagnenpage

www.wizlinein.ch


Klare Haltung der Gemeinde Hitzkirch im Mitwirkungsverfahren

1.     Die von der Gemeinde Hitzkirch im Mitwirkungsverfahren der Gemeinde Beinwil für die geplanten 4 Windturbinen der Windpark Lindenberg AG auf der Aargauer Seite monierten und bemängelten Punkte im vorgestellten UVB zeigen klar die unprofessionelle und chaotisch verlaufende Situation dieser Regionalplanung auf. 

2/5 der Hitzkircherinnen und Hitzkircher haben diese ungeheure Bedrohung unserer Natur, der Biodiversität und unseres Rückzugsortes auf dem Lindenberg verstanden, und wir sind überzeugt, dass auch die Bevölkerung im Tal, wenn Sie sich denn mit diesen Umständen konkreter auseinandersetzt zum gleichen Schluss kommen wird.

Auch die Politik und die Politiker werden erkennen, dass die Meinung von 2/5 der Hitzkircher Bevölkerung nicht einfach negiert werden kann. Im Moment hat noch keine politische Partei zu diesem Thema Stellung bezogen, noch haben Sie es für nötig befunden, sich mit den Initianten persönlich auszutauschen. Wer vertritt von der Politik die Meinung dieser 41 % der Bevölkerung?

 

Denkprozesse sind erwünscht, und unser Verein und unsere Mitglieder sind jederzeit zur konstruktiven Diskussion bereit. Kontaktieren Sie uns und tauschen Sie mit uns Ihre Meinung aus. 

 

 


Rückblick auf die Gemeindeinitative zum Schutz des Lindenbergs

Am 29. November 2020 kam die Initiative zum Schutz des Lindenbergs zur Abstimmung. Diese Abstimmung hat trotz der Nein Empfehlung des Gemeinderats, und des Gesamteinsatzes der ehemaligen Gemeinderäte und der Politprominenz ein erstaunliches Resultat hervorgebracht.
Es kann folgendes festgestellt werden:

  • 2/5 der Bevölkerung von Hitzkirch lehnen die ohne grosse Interessenabwägung formulierte Regionalplanung Bild 19 für geplante Windindustriezonen ab, und wollen keine Windturbinen auf dem Lindenberg. 
  • Diese 2/5 oder 41 Prozent der Hitzkircher Bevölkerung stellen einen Grossteil der eingemeindeten Ortsteile von Hämikon, Müswangen und Sulz dar. Das heisst im Klartext, die an und auf dem Lindenberg wohnende Bevölkerung von Hitzkirch lehnt diese Windindustriezonen ab.

Diese Punkte bestärken den Verein Pro Lindenberg noch intensiver den Schutz des Lindenbergs einzufordern. Es kann nicht sein, das für unproduktive Anlagen (18% Ihrer Nennleistung), die über Ihre ganze Lebensdauer nur dank der überhöhten KEV Subventionen am Laufen gehalten werden, ein ganzes Naherholungsgebiet verschandelt, Kulturland weiter beansprucht und ein weiterer Biodiversitäts Hot Spot zerstört wird.

Die aktuelle Wassersituation in Hitzkirch erlaubt es uns zudem nicht, unser Quell- und Grundwasser mit unrentablen Windindustrieanlagen zu gefährden.

Turbine 3 der Windpark Lindenberg AG steht gegen 2 nationale Interessen

Die geplante Turbine 3 steht definitiv im Einzugsbereich von 2 national geschützten Objekten.

1. Das Hochmoor Bollmoos, das sich auf Luzerner Boden befindet, und vom Kanton Luzern mit einem Mindestabstand Pufferbereich von 500 Metern belegt ist. 

2. Das Schloss Horben, für das die EKD (Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege) die Turbine 3 des Projekts als nicht realisierbar ablehnt. 

Trotz dieser Tatsachen plant die Windpark Lindenberg AG den Bau dieser Turbine 3 weiter, und beruft sich auf ein grösseres nationales Interesse. Statt einzusehen, dass diese Planungen letztendlich nicht erfolgreich sind, investiert man weiter mit unseren Strom- und Steuergeldern in ein Projekt das definitiv am falschen Ort, und mit unsicheren Planzahlen aufwartet.

Die Prognosen der Windparkprojekte Gries und San Gottardo lagen in beiden Fällen zu hoch. San Gottardo produziert statt die prognostizierten 20 GWh Stromproduktion pro Jahr lediglich deren 12 GWh. Also nur 60 Prozent der Prognose. Niemand kann abschätzen, ob die Prognosewerte der Windpark Lindenberg ebenso falsch liegen. 

 

 


Die Turbine 3 verletzt mit der aktuell geplanten Position im Horben gleich zwei klare und eindeutige Forderungen von Bundes- und Kantonsbehörden.

1. Forderung EKD zur Streichung dieser Turbine aus dem Raum Horben

 

2. Mindestabstandsforderung des Kantons Luzern für das Hochmoor Ballmoos
    von 500 Metern zum Windturbinen Mast.

 

Somit ist diese Turbine 3 in diesem Gebiet zu streichen.

Mit Schreiben vom 21.6.2021 hat die Abteilung Raumentwicklung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau der EKD und der ENHK die Projektierung des Windparks Lindenberg zur Begutachtung unterbreitet. Die EKD (Eidgenössische Denkmalschutzkommission) ist diesem Antrag entgegengekommen und hat dieses Gutachten am 23. Februar 2022 dem Kanton und den Windparkinitianten unterbreitet. Es wurden die national geschützten Objekte Schloss Horben, Kapelle St. Wendelin und die kantonal geschützte Alpwirtschaft Horben und der Umraum um dieses Ensemble untersucht. Die ENHK (Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission) hat kein Gutachten abgegeben mit der Begründung, dass kein Bundesinventarobjekt der Art nach Art. 5 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz betroffen sei. Diese Begründung ist nicht statthaft, befindet sich doch mit dem national geschützten Hochmoor Ballmoos ein direkt betroffenes Objekt nach diesem Art. 5 in direkter Nähe (700 Meter) des untersuchten Schloss Horben, und (300 Meter) zur geplanten Turbine 3. Der Kanton Luzern verlangt für das Hochmoor Ballmoos einen Mindestabstand von 500 Metern. Die Windpark Lindenberg AG hält diese Abstandsregelung für die Turbine 3 mit knapp 300 Metern nicht ein und plant weiter. (Siehe Situationsplan)

Die Eigentümer des Schloss Horbens mussten von diesem Gutachten aus den Pressemitteilungen der Windpark Lindenberg AG erfahren, und haben daraufhin Einsicht in dieses Gutachten verlangt. Das EDI (Eidgenössisches Departement des Innern), hat diese Herausgabe ein ganzes Jahr lang verweigert. Erst nach Intervention des Schiedsgerichts wurde der Familie Borsinger dieses Gutachten ausgehändigt. Somit kann dieses Gutachten publiziert werden. Wir legen diese Beurteilung der EKD dieser Pressemitteilung bei. Es ist stossend, dass die Objektbesitzer über ein solches Gutachten aus der Presse erfahren, und sich dann dieses Gutachten erst noch auf dem Rechtsweg erstreiten müssen.

Nach Einsicht dieses Gutachtens kommt klar zum Ausdruck, dass die EKD keine Windturbinen im Bereich des Horbens (bei den Sümpfen) Ensemble Schloss, Kapelle Horben und Alpwirtschaft Horben und insbesondere das Umfeld dieses Kulturjuwels aus dem 18. Jahrhundert akzeptiert. Das Schloss und dieses Gebiet, das nun seit mehr als 100 Jahren von den Schlossbesitzern, der Familie Borsinger und der Alpgenossenschaft Horben mit viel Engagement und Liebe gepflegt wird, gilt als Kultur und Kraftort, den jährlich Tausende von Menschen besuchen, und sich hier wie einst die Äbte des Klosters Muri mit neuer Kraft und Inspirationen beglücken lassen. Die Tatsache, dass sich in diesem Gebiet auch eines der wenigen noch vorhandenen Hochmoore im Mittelland befinden, wertet dieses Gebiet auch naturhistorisch weiter auf.

Die Alpgenossenschaft Horben ist schon vor der Publikation dieses Gutachtens zum selben Schluss gekommen, und hat die geplante Turbine 4 mit einem grossen Mehrheitsbescheid bereits vor 1.5 Jahren auf ihrem Grundstück abgewiesen. Dieser Jahrhundertentscheid zum Schutz dieses Kultur- und Naturerbes ist der Alpgenossenschaft hoch anzurechnen.

Es ist an der Zeit einzusehen, dass sich das Gebiet Lindenberg für einen Windpark absolut nicht eignet. Ein einmaliges Naherholungsgebiet, mit national geschützten Natur- und Kulturgütern, unersetzliche gespannte Grundwasservorkommen in der Ausdehnung des Hallwilersees auf 800 Meter Höhe, zu dichtes landwirtschaftlich besiedeltes Land, zu nahe Wohnsiedlungen, und ein unvergleichliches Biodiversitäts Habitat werden hier für 20 Jahre vollsubventionierte ineffiziente Stromgewinnung aufs Spiel gesetzt. Der Lindenberg eignet sich in allen ausgeschiedenen Gebieten absolut nicht für die Erstellung von 229 Meter hohen, 7000 Tonnen schweren Windturbinen. Dieses Gebiet darf nicht in eine Industriezone umgewandelt werden.

Der Verein Pro Lindenberg kämpft für die Erhaltung des einmaligen Naherholungsgebiets Lindenberg.

Weitere Details entnehmen Sie dem beigefügten Gutachten der EKD. hier klicken

Impressionen vom Schloss Horben